Golf-Club Schloss Breitenburg
Schlossgeflüster 01/21
Liebe Breitenburgerinnen,
liebe Breitenburger,


ich wünsche allen ein gutes und gesundes neues Jahr.

Das Jahr 2020 war für uns alle eine große Herausforderung und damit geht es auch in diesem Jahr weiter.
Aus gesundheitlicher und sportlicher Sicht ist es zwar nicht nachvollziehbar, dass Golfanlagen geschlossen bleiben, aus gesellschaftlicher Verantwortung heraus kann man es aber verstehen.
Warum sollen wir Golfspielen, wenn Kinder nicht in die Kita oder in die Schule dürfen.

Ich stehe regelmäßig in Verbindung mit dem Golfverband Schleswig-Holstein (GVSH) und kann berichten, dass der Verband sich stark macht, aber bei den Politikern bisher nichts erreicht hat, dennoch weiter am Ball bleibt.

Bei allen getroffenen Entscheidung geht es letztlich nie nur um den Golfsport allein, die Politiker haben die Entscheidung getroffen, dass alle öffentlichen und privaten Sportanlagen zu schließen sind, außer sie dienen dem Tierwohl, d. h. Reit- oder Hundeplätze bleiben nutzbar, immer unter Berücksichtigung der Hygiene-Regeln und ohne Unterricht.

Man mag die Vorgehensweise verstehen oder nicht, Fakt bleibt: es ist wie es ist und wir müssen uns den Gegebenheiten anpassen.

Vor ein paar Tagen sind die Beitragsrechnungen 2021 versandt worden und da es einige Nachfragen zur Beitragserstattung oder Reduktion gibt möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Als Verein sind wir nicht verpflichtet Beiträge zu erstatten, der DGV versorgt uns diesbezüglich laufend mit Informationen und es gibt mittlerweile ein Urteil des AG Nürtingen, in dem eine Rückerstattung von Beiträgen aufgrund von Schließung wegen der Pandemie abgelehnt wurde.

Hier ein Auszug aus dem Urteil:

Der Golfanlagenbetreiber muss seinen Nutzungsberechtigen den Golfplatz nicht an 365 Tagen im Jahr zu jeder Zeit zur Verfügung stellen. Witterungsbedingte Schließungen oder Einschränkungen einzelner Teile des Platzes (z.B. durch Nachsaat) kommen regelmäßig vor. Das unterscheidet die vertragliche Situation auf Golfanlagen im Unterschied zu Fitnessstudioverträgen. Denn die Nutzungsberechtigten auf Golfanlagen wüssten von Anfang an, dass sie ihre regelmäßig zu zahlenden Gebühren niemals „abspielen“ können und müssen damit rechnen, dass in einzelnen Monaten gar nicht gespielt werden kann und die Spielrechtsgebühren trotzdem geschuldet sind. Auf der anderen Seite habe der Golfanlagenbetreiber auch während der Corona-bedingten Schließung den Golfplatz instand gehalten und bei günstiger Wetterlage auch außerhalb der durchschnittlichen Saisondauer für den Spielbetrieb geöffnet.

Zusätzlich zu dieser sachlichen Information möchte ich euch alle bitten, Verständnis dafür zu haben, dass es keine Beitragsreduzierung geben kann. Damit erhalten wir die Liquidität unseres Golf-Clubs und stellen sicher, dass sich die Anlage bei Wiederaufnahme des Spielbetriebes (wann auch immer) im Top-Zustand befinden wird.

Die Pandemie wird uns noch länger begleiten und uns Regeln und Einschränkungen auferlegen.
Hoffen wir auf die Erfolge beim Impfen und dass das Frühjahr eine Entspannung der Lage bringt.


In der Zwischenzeit beschäftigen wir uns im Club mit den Vorbereitungen für die neue Saison.
Die Greenkeeper „knicken“ und reinigen Gräben, die letzten Arbeiten an der Waschanlage werden gemacht und das Foyer wird neu gestaltet.
Die Ballmaschine auf der Driving Range wurde so isoliert, dass sie auch im Winter dort stehen bleiben kann und nicht in die Scheune transportiert werden muss.

Zum Schluss bleibt nur noch euch im Namen des gesamten Vorstandes für eure Geduld und Solidarität zu danken, bleibt gesund!

Mit besten Grüßen

Jürgen Tiedemann
Präsident